Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Grunde nach dem Antrag auf Teilbaugenehmigung zum Abbruch der Bestandsgebäude und zum Neubau der Tiefgarage und des Untergeschosses zu, soweit der eingereichte Antrag den künftigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 1.1 entspricht.

 

Der Gemeinderat stimmt ebenfalls dem Grunde nach den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 1 zu, soweit die Befreiungstatbestände den künftigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Teilbebauungsplanes 1.1 entsprechen.

 

Soweit die vorliegenden Anträge nach Prüfung durch den Planungsverband und durch die Verwaltung den künftigen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 1.1 entsprechen, wird Frau erste Bürgermeisterin Greinwald ermächtigt und beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen zu erteilen.