Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

 

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

Änderung

 

In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „z.B. aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen“ gestrichen.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tutzing,

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin