Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil und den WC-Wagen der Gemeinde Tutzing:

 

Die Gebühren und die Kaution für das Geschirrmobil betragen:

§ 4 a)

bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen, entfällt die Benutzungsgebühr.

 

§ 4 b)

für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.

 

§ 4 c)

für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 75,00 EUR.

 

§ 4 d)

bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.

 

§ 4 e)

Die Kaution beträgt 500,00 EUR.

 

WC Wagen:

 

Die Gebühren und die Kaution für den WC Wagen betragen:

§ 4 a)

bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen entfällt die Benutzungsgebühr.

 

§ 4 b)

für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.

§ 4 c)

für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 50,00 EUR.

 

§ 4 d)

bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.

 

§ 4 e)

Die Kaution beträgt 500,00 EUR.