Sitzung: 28.07.2022 GR/2022/07/28
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil und den WC-Wagen der Gemeinde Tutzing:
Die Gebühren und die Kaution für das Geschirrmobil betragen:
§ 4 a)
bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen, entfällt die Benutzungsgebühr.
§ 4 b)
für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.
§ 4 c)
für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 75,00 EUR.
§ 4 d)
bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.
§ 4 e)
Die Kaution beträgt 500,00 EUR.
WC Wagen:
Die Gebühren und die Kaution für den WC Wagen betragen:
§ 4 a)
bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen entfällt die Benutzungsgebühr.
§ 4 b)
für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.
§ 4 c)
für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 50,00 EUR.
§ 4 d)
bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.
§ 4 e)
Die Kaution beträgt 500,00 EUR.