Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Nach Art. 100 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Bayerischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Tutzing und § 1 der 2. Änderung der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen vom 24.10.2018 wird Frau Andrea Kraus als weitere Stellvertretung für die Kassenverwalterin zum 13.07.2022 ernannt.