Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

1)

Der HFW-Ausschuss beschließt, das bestehende Geschirrmobil zum 31.12.2022 außer Betrieb zu nehmen.

 

einstimmig beschlossen:     Ja: 10      Nein: 0        Anwesend: 10

 

2)

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten Herrn Piesch und Herrn Horn ein Konzept, sowie die Kosten für die Umrüstung des vorhandenen Geschirrmobils in ein Spühlmobil oder die Neuanschaffung eines Spühlmobils zu erbarbeiten (ggf. auch in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt).

Die Kosten sollen bis zu den Haushaltsberatungen vorliegen.

 

einstimmig beschlossen:    Ja: 10     Nein: 0         Anwesend: 10

 

3)

Der HFW-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die beiliegende Benutzungs- und Gebührenordnung für das Geschirrmobil und den WC Wagen der Gemeinde Tutzing vom 06.06.2018 wie folgt zu ändern:

 

Die Gebühren und die Kaution für das Geschirrmobil betragen:

§ 4 a)

bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen, entfällt die Benutzungsgebühr.

 

§ 4 b)

für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.

 

§ 4 c)

für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 75,00 EUR.

 

§ 4 d)

bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.

 

§ 4 e)

Die Kaution beträgt 500,00 EUR.

 

 

WC Wagen:

 

Die Gebühren und die Kaution für den WC Wagen betragen:

§ 4 a)

bei ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen, welche eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde ohne Eintritt durchführen entfällt die Benutzungsgebühr.

 

§ 4 b)

für Veranstaltungen in Tutzing, bei welchen der Reinerlös komplett an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird, wird die Benutzungsgebühr erlassen.

 

 

§ 4 c)

für sonstige Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und gemeindlichen Institutionen, Kirchen und Schulen pro Benutzungstag 50,00 EUR.

 

§ 4 d)

bei sonstigen Entleihern pro Benutzungstag: 250,00 EUR.

 

§ 4 e)

Die Kaution beträgt 500,00 EUR.