Sitzung: 01.06.2022 GR/2022/06/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der
vorgestellten Planung grundsätzlich zu.
In die Planung des Investor sind noch
folgende Punkte einzuarbeiten:
1. Verkleinerung der Dachterrassen der
Kopfbauten auf den Kompromissvorschlag
(ca. 3,50 m) des Investors unter der
Voraussetzungen, dass die Balkone zum Platz an der Hauptstraße entfallen.
2. Verschmälerung der Gauben, wie im Entwurf von Prof.
Burgstaller (nur 2 Fensterflügel, filigraner)
3. Höhe des Hauptbaukörpers
Die in der Sitzung vorgestellte Variante 3
mit Firsthöhe: 605.20, Gebäudehöhe: 13,20m, Dachneigung
27°, (+24cm höher als die Wiederkehr vom Nachbarhaus, Hauptstraße 41)
4. Energetischer Baukasten
einstimmig beschlossen Ja: 15
Nein: 0 Anwesend: 15
Der Investor wird anhand der noch
anzupassenden Planung den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) erstellen, der
als Grundlage für den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ dient.
einstimmig beschlossen Ja: 15
Nein: 0 Anwesend: 15
Der Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München wird beauftragt auf Grundlage des VEP den Entwurf für
den Bebauungsplan in der nächstmöglichen Sitzung vorstellen.
einstimmig beschlossen Ja: 15
Nein: 0 Anwesend: 15
Die Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein
und die Verwaltung werden beauftragt einen Entwurf des Durchführungsvertrags zu
erstellen, um diesen dem Gremium des Gemeinderates zur Beratung der Details
vorzulegen.