Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 06. April 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird einer Befreiung von der Festsetzung 7.2 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ hinsichtlich der talseitigen Höhen der Carports zugestimmt.