Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 22. April 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Die beantragten Abgrabungen sind nicht als untergeordnet anzusehen. Durch die Abgrabungen werden die Wandhöhen im Osten und Westen erhöht. In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die in Einheit mit Firsthöhen, und Flächen, entsprechende Wandhöhen aufweisen, so dass sich das beantragte Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.