Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die eilbedürftige Entscheidung von Frau erster Bürgermeisterin Greinwald gem. Art. 37 Abs. 2 und 3 GO vom 27. April 2022 dahingehend, das gemeindliche Einvernehmen weiterhin zu versagen.

 

Ebenso wird der Ergänzung der Begründung hinsichtlich der nicht gesicherten und ausreichenden Erschließung nachträglich zugestimmt.

 

Die eilbedürftige Entscheidung der ersten Bürgermeisterin war notwendig, da bis zum Ablauf der vom Landratsamt gesetzten Frist (29. April 2022) keine Sitzung des zuständigen Gemeinderates stattfand, in der das Vorhaben – vor dem Hintergrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes, einer etwaigen Veränderungssperre oder Zurückstellung – hätte behandelt werden können.

 

 

Nachdem das Landratsamt am heutigen Tage bereits eine Baugenehmigung ausgereicht hat, können keine weiteren Beschlüsse hinsichtlich Zurückstellung oder Veränderungssperre mehr gefasst werden.

 

In dieser Angelegenheit spricht sich der Gemeinderat dafür aus, Herrn Landrat Frey und Herrn Kreisbaumeister Dr. Kühnel in einer der nächsten Sitzungen einzuladen und über die gegenwärtig nur schwer nachvollziehbaren Vorgehensweisen des Landratsamtes zu sprechen.