Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

1.   Aufstellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 auf der Grundlage des Antrages auf Bebauungsplanänderung vom 24. April 2022 und für den gesamten Geltungsbereich.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Gemeindeverwaltung beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

Das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

 

2.   Billigungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2, samt Begründung in der Fassung vom 03. Mai 2022.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 und

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.