Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt nachträglich die eilbedürftige Entscheidung von Frau erster Bürgermeisterin Greinwald gem. Art. 37 Abs. 2 und 3 GO vom 27. April 2022 dahingehend, den ablehnenden Beschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 21. Dezember 2021 zu revidieren und dem gegenständlichen Antrag auf Baugenehmigung nun das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die eilbedürftige Entscheidung der ersten Bürgermeisterin war notwendig, da bis zum Ablauf der vom Landratsamt gesetzten Frist (29. April 2022) keine Sitzung des zuständigen Gemeinderates stattfand, in der das Vorhaben – vor dem Hintergrund der etwaigen Aufstellung eines Bebauungsplanes, einer Veränderungssperre oder Zurückstellung – hätte behandelt werden können.

 

 

Begründung:

 

Der Gemeinderat hat sich unter TOP 3. der heutigen Sitzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgesprochen und die grundlegenden Ziele des Bebauungsplanes beraten. Das nachgesuchte Bauvorhaben wiederspricht nicht diesen Zielen, so dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gewährt werden kann.