Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Antrag auf isolierte Befreiung wird abgelehnt.

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplan sieht für den gegenständlichen Bereich einen offenen Stellplatz vor. Gegenwärtig werden Hauptgebäude und die bauliche Anlage der Wärmepumpe räumlich durch den offenen Stellplatz getrennt, so dass eine Sichtschneise entsteht, die seitens des Ausschusses positiv betrachtet wird.

 

Die Überbauung des Stellplatzes mit einem Carport mit Satteldach der zusätzlich noch teilweise geschlossen wird, würde zu einem geschlossenen Riegel aus Hauptgebäude, Doppelgarage, Carport und Wärmepumpe führen. Weiterhin würde mit dem Satteldach ein dritter Giebel entstehen. Aus den genannten Gründen konnte der Ausschuss einer isolierten Befreiung nicht zustimmen.

 

Soweit der Carport in filigraner Bauweise, gänzlich offen und mit Flachdach ausgeführt werden würde, so dass die Sichtschneise offen bleibt und möglichst wenig beschränkt wird, wird eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Durch das Flachdach und in offener Bauweise würde auch die Riegelwirkung verringert.


Es wird darauf hingewiesen, auch in Bezug auf den geschlossenen Bereich für die Gartengeräte, dass die im Bebauungsplan aufgeführten Baugrenzen für den Stellplatz und nicht überschritten werden dürfen. Hierfür wäre keine isolierte Befreiung sondern eine reguläre Befreiung durch das Landratsamte Starnberg notwendig. Dies ist erfahrungsgemäß problematisch und müsste mit dem Kreisbauamt besprochen werden.