Sitzung: 05.04.2022 GR/2022/04/05
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19
Beschluss:
Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen:
Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 15. Februar 2022 lag in der Zeit vom 04. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 öffentlich aus (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Nr. 4, §§ 2, 3 PlanSiG).
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7
BauGB folgender Abwägung unterzogen:
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben
keine Bedenken
oder Anregungen vorgebracht:
- LRA Starnberg, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 07.03.2022
- Abwasserverband Starnberger See; Schreiben vom 10.03.2022
- Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten; Weilheim i.OB; Schreiben v. 14.03.2022
- Kreisbrandinspektion Starnberg; Schreiben vom 16.03.2022
- LRA
Starnberg, Kreisbauamt; Schreiben vom 28.03.2022
Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben keine
Stellungnahme abgegeben:
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim
- Amt
f. Digital. Breitband u. Vermessung Landsberg a. Lech
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange:
- Keine Stellungnahmen eingegangen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
- Keine Stellungnahmen eingegangen
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg" in der Fassung vom 05. April 2022.
Frau Gemeinderätin Nimbach verlässt die Sitzung um 20:30 Uhr