Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen:

 

Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 15. Februar 2022 lag in der Zeit vom 04. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 öffentlich aus (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Nr. 4, §§ 2, 3 PlanSiG).

 

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

durchgeführt.

 

Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7

BauGB folgender Abwägung unterzogen:

 

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken

oder Anregungen vorgebracht:

 

  • LRA Starnberg, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 07.03.2022
  • Abwasserverband Starnberger See; Schreiben vom 10.03.2022
  • Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten; Weilheim i.OB; Schreiben v. 14.03.2022
  • Kreisbrandinspektion Starnberg; Schreiben vom 16.03.2022
  • LRA Starnberg, Kreisbauamt; Schreiben vom 28.03.2022

 

 

Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt f. Digital. Breitband u. Vermessung Landsberg a. Lech

 

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

 

  • Keine Stellungnahmen eingegangen

 

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

  • Keine Stellungnahmen eingegangen

 

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg" in der Fassung vom 05. April 2022.

 

 

 

Frau Gemeinderätin Nimbach verlässt die Sitzung um 20:30 Uhr