Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Siedlung Fischerbuchet“, 6. Änderung, auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung und Eckdaten (Anpassung Bauraum und Höhenfestsetzung, Neubewertung Schallschutzanforderungen Bahn und Hochwasserschutzanforderungen, neue Festsetzung GF / GR / Nutzungsmischung mit hohem Gewerbeanteil, Regelung Stellplatzbedarf, etc.).

 

Der Gemeinderat sieht sowohl die Variante 2 als auch die Variante 4 zustimmungsfähig.

 

Um dem Umweltgedanken Rechnung zu tragen, sollen in den Bebauungsplan Festsetzungen zur Begrünung, Baumpflanzung, wasserdurchlässigen Belägen und nach Möglichkeit Photovoltaik aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

Das Planungsbüro Reinhard + Partner, München wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.

 

Das weitere Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.