Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 28. Februar 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Das gegenständliche Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

 

Nach Auffassung des Bau- und Ortsplanungsausschusses fügt sich das beantragte Gebäude in seiner Höhenentwicklung, sowohl in der Firsthöhe als auch in den Wandhöhen (vorrangig nördliche WH, auch wegen den geplanten Geländeveränderungen) nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.

 

 

Hinweis:

 

Die geänderte Planung des „Zwischenbaus“ wird seitens des Bau- und Ortsplanungsausschusses positiv erachtet.