Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 16. Februar 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Landratsamt Starnberg wird gebeten, im Rahmen des anhängigen Baueinstellungsverfahrens und des weiteren Bauantragsverfahrens zu der gegenständlichen Tektur darauf zu achten, dass sich die beantragten Wand- und Firsthöhen der beiden Gebäude in die Eigenart der Umgebenden Bebauung einfügen und im Wesentlichen den Höhen der vorhandenen Baugenehmigungen entsprechen.