Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

 

Der BOA fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Der vorgelegten Bauvoranfrage wird dem Grunde nach zugestimmt.

 

2.      Im Rahmen des zu stellenden Bauantrages muss sich das beantragte Gebäude in Kubatur und Dachform in die umgebende Bebauung einfügen.

 

3.      Der BOA stellt eine Befreiung von der Festsetzung 2.2 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 52 „Klenzestraße“ dahingehend in Aussicht, dass der im privaten Grünbereich liegende Vorplatz der Doppelgarage breiter als die festgesetzten 5 m ausgeführte werden darf. Die Überschreitung des Vorplatzes ist auf ein Minimum zu beschränken und ausreichend zu begründen (Wendemöglichkeit, frontseitige Einfahrt auf die Hauptstraße, etc.).

 

4.      Die Zufahrt und der Vorplatz sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszubilden.