Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Überplanung der Wohnbebauung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße“ zu.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Verla Pharm“ und die Erweiterung des Geltungsbereiches auf die betreffenden Flurnummern der Wohnbebauung und der diesbezüglichen Erschließung von der Lindemannstraße her für die Fl. Nrn. 691/15, 691/3, 691/2, 691/4, 691/18, 691/14, 691/25, 691/27 und 691/38, 708/5 und 708/Teil, Gemarkung Tutzing.

 

3.    Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Verla Pharm“ wird aufgeteilt in Teilbereich 1 „Gewerbeflächen“ für die Fl. Nrn. 691/5, 691/20, 691/10, 692/Teil, 691/11, 666/5/Teil, 675/Teil, 675/1/Teil, 666/Teil und 675/7/Teil der Gemarkung Tutzing und Teilbereich 2 „Wohnbebauung“ für die Fl. Nrn. 691/15, 691/3, 691/2, 691/4, 691/18, 691/14, 691/25, 691/27 und 691/38, 708/5 und 708/Teil der Gemarkung Tutzing.

 

4.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragt.

 

5.    Die Verwaltung wird mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Vorhabenträgerin zur Übernahme der Planungskosten beauftragt.

 

6.    Die Verwaltung und die Rechtsanwaltskanzlei Arnecke / Sibeth / Dablstein werden beauftragt, eine Möglichkeit der immissionsrechtlichen Sicherung zum uneingeschränkten Betrieb des Würmseestadions (Festsetzung im Bebauungsplan und / oder Vertrag mit der Vorhabenträgerin) auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.

 

Weiterhin ergeht der Auftrag an die Rechtsanwaltskanzlei Arnecke / Sibeth / Dablstein, den möglichen Schadensersatz durch die Gemeinde aufgrund (freiwilliger) Baurechtsminderung in Bezug auf den bestehenden Bebauungsplan zu betrachten und dem Gemeinderat Lösungen zu unterbreiten.

 

7.    Die Zuständigkeit für das Bauleitplanverfahren bleibt zunächst beim Gemeinderat und wird gegenwärtig nicht übertragen.