Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Die Gemeinde Tutzing begrüßt dem Grunde nach die Neuausrichtung des Landesentwicklungsprogrammes an die künftigen Herausforderungen hinsichtlich Klimawandel und der Verkehre.

 

Die Gemeinde Tutzing verbindet mit der Änderung jedoch auch etliche Punkte, die sich für die Entwicklung der Gemeinden und deren Planungshoheit sehr negativ auswirken und die Kommunen in ihrer Entwicklungsfreiheit deutlich beschneiden. Hier sei beispielhaft die Stärkung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung benannt.

 

Die extreme Stärkung der Innenbereichsentwicklung führt, in Verbindung mit der erheblichen Reduzierung der Abstandsflächen im Rahmen der neuen Bayer. Bauordnung 2021, zu einer deutlichen Verdichtung in den Innenbereichen. Dies wiederum generiert erhebliche Probleme. Durch die Verdichtung werden die innerörtlichen Grünflächen immer weiter versiegelt. Hier entstehen massive Schwierigkeiten bei der Regenwasserableitung und vor allem in Bezug auf Starkregenschauer, da abflussrelevante Zonen immer weniger werden.

Gerade in Ballungsräumen und deren Randbereichen, in denen der Zuzug erheblich und der Baudruck enorm ist, wirkt sich dies in besonderem Maße aus.

 

Der konkrete Nachweis von Innenentwicklungsumsetzungsstrategien führt aus Sicht der Gemeinde Tutzing zum faktischen Stopp der Außenentwicklung und sehr langen, aufwändigen und kostspieligen Verwaltungsverfahren. Dies ist gerade für die Entwicklung von Einheimischenmodellen und SoBoN-Flächen sehr problematisch, da diese in der Regel meist in Ortsrandgebieten und im planungsrechtlichen Außenbereich liegen. Gemeinden wie Tutzing, die sich im Hochpreissegment und in der Metropolregion München befinden, sind jedoch zur Schaffung von günstigem Wohnraum für die Mitbürgerinnen und Mitbürger gerade auf die Entwicklung von Einheimischenmodellen und SoBoN-Flächen angewiesen, da Grundstücke im Innenbereich für die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum bezahlbar sind.

 

Die vorhandenen Infrastrukturen von den Erschließungsstraßen bis hin zu den Entwässerungsleitungen können nur schwer oder teilweise gar nicht ertüchtigt und somit für eine Nachverdichtung ausreichend nutzbar gemacht werden. Eine Ausweisung von Ortsrandgebieten im planungsrechtlichen Außenbereich mit einer neuen, regelgemäßen Erschließung im Rahmen einer Ortsabrundung, erscheint hier deutlich vorteilhafter.

 

Die Gemeinde Tutzing schließt sich auch den Bedenken des Gemeindetages dahingehend an, dass die vom Vorordnungsgeber grundsätzlich verfolgte Idee der Landesentwicklung, zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von ohnehin angespannten Verdichtungsräumen führt. Das Landesentwicklungsprogramm sollte unterstützen, dass der Zuzugsdruck in den Ballungsräumen, wie z.B. in der Metropolregion München, nicht zusätzlich angeheizt wird. Durch ein Fördern gleicher Lebensbedingungen in ganz Bayern würde eine entsprechende Entlastung der Gemeinden in den Metropolregionen geschaffen werden.

 

Darüber hinaus sehen wir besonders die Änderungspunkte in Hinsicht auf die künftigen Regelungen zum Trinkwasser außerordentlich kritisch und befremdlich. Bei der Wasserversorgung handelt es sich um Daseinsvorsorge im engeren Sinne. Die beabsichtigten Änderungen würden den Kommunen als Wasserversorger erhebliche Probleme bereiten und sie in der Ausübung dieser bedeutsamen Aufgabe massiv beschneiden und behindern.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 schließt sich die Gemeinde Tutzing daher vollinhaltlich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22. Februar 2022 an. Dies insbesondere zu den Punkten 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, 7.2.2 Dezentrale Wasseraufbereitung bei bestehenden Nutzungen und 7.2.3 Wasserversorgung.