Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 21. Dezember 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

 

Begründung:

 

Das gegenständliche Gebäude fügt sich aufgrund der Situierung und Höhenentwicklung sowie des Zwischenbaus nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Die zum Lindemoosweg hin ausgerichtete Garage hält den von der Tutzinger Ortsbausatzung geforderten Stauraum von 5 m nicht ein.