Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

1. Das Einvernehmen zu dem Vorbescheidsantrag vom 21. Dezember 2021 betreffend die

Umnutzung einer Schwimmhalle und einer Werkstatt in Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 der Gemarkung Tutzing wird versagt.

 

2. Die Erteilung des Einvernehmens zu der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre hinsichtlich des mit dem Vorbescheidsantrag verfolgten Vorhabens wird versagt.

 

 

Begründung:

 

Die mit dem Vorbescheidsantrag verfolgte Umnutzung der Schwimmhalle und der Werkstatt in Wohnnutzung widerspricht in der angefragten Form den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der mit ihm verfolgten städtebaulichen Ziele, die durch die rechtswirksame Veränderungssperre gesichert worden sind. Hiernach sollen zur Vermeidung der Riegelwirkung auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 der Gemarkung Tutzing bei künftiger Bebauung die Hauptgebäude mit einem Abstand von ca. 9 m zueinander und von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt platziert werden, so dass einer Verdichtung und einem Riegel auf dem Grundstück entgegengewirkt und zugleich dem Gehölzstreifen genügten Raum zur Entwicklung gegeben wird.

 

Das mit dem Vorbescheidsantrag angefragte Vorhaben widerspricht aus den genannten Gründen den Grundzügen und Zielen des am 15. Februar 2022 beschlossenen Bebauungsplanes; es fügt sich auch nicht in die Eigenart der Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem mit dem Vorbescheidsantrag angefragten Bauvorhaben sowie zu der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre war zu versagen.