Sitzung: 18.01.2022 GR/2022/01/18
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Beschluss:
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2022 sowie Finanzplan
für den Zeitraum 2021-2025
Der Gemeinderat beschließt
folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tutzing
(Landkreis Starnberg)
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.949.600,00
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.846.200,00
€.
§
2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330
v.H.
1.2 für Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Tutzing, 2022 Gemeinde
Tutzing
Marlene
Greinwald
Erste
Bürgermeisterin
einstimmig
beschlossen Ja: 20 Nein: 0
Anwesend: 20
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan für
den Zeitraum 2021-2025.