Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 01. Dezember 2021 wird zugestimmt.

 

Gleichzeitig wird eine isolierte Befreiung von der Art. 7. Abs. 2 Satz 3 der Tutzinger Ortsbausatzung dahingehend erteilt, dass das beantragte Einfriedungstor ohne Stauraum zum öffentlichen Straßenraum hin errichtet werden kann.

 

 

Auflagen:

 

Das beantragte Einfriedungstor ist bereits bei der Errichtung mit einer Funkfernsteuerung zu versehen.

 

Nach Möglichkeit ist das Einfriedungstor nicht in geschlossener Bauweise auszuführen.

 

 

Begründung:

 

Die Tutzinger Ortsbausatzung beinhaltet in der Begründung bereits die Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme, wenn eine Funkfernsteuerung eingebaut wird. Nach dem Stand der heutigen Technik sind diese Funkfernsteuerungen so ausgelegt, dass eine unmittelbare Einfahrt auf das Grundstück erfolgen kann und es zu keiner Behinderung des Verkehrs auf der viel befahrenen Traubinger Straße kommt.