Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 29. November 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Durch die stark hervortretende Tiefgarage wird das Grundstück zu stark versiegelt,

Die Haupt-GR entspricht nach Auffassung der Gemeinde Tutzing nicht dem § 34 BauGB,

da auf der Tiefgarage eine Terrasse angeordnet wird, die der Haupt-GR zuzurechnen ist. Insofern fügt sich das gegenständliche Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.