Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 24. November 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Das gegenständliche Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wird daher nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) behandelt.

 

In der maßgeblichen näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die dem beantragten Bauvorhaben in Fläche, Firsthöhe und Wandhöhe entsprechen und als Bezugsobjekte herangezogen werden könnten. Somit fügt sich das beantragte Vorhaben nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein, das gemeindliche Einvernehmen war aufgrund dessen zu verweigern.