Sitzung: 21.12.2021 BOA/2021/12/21
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Zum 01. Februar 2021 ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung mit
erheblicher Verringerung der Abstandflächentiefe (0,4 H) in Kraft getreten.
Durch die erlassene Abstandflächensatzung der Gemeinde werden die Situierungen der
Gebäude auf dem Grundstück nicht eindeutig geregelt.
Daher beschließt der Bau- und Ortsplanungsausschuss die Bauräume in den
Bebauungsplänen Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ und Nr. 8 „Zwischen
Mozartstraße und Benediktenweg“ zu belassen und diese in den jeweiligen
anhängigen und zukünftigen Änderungen zu überarbeiten und anzupassen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit einer
entsprechenden Anpassung beauftragt.