Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Zum 01. Februar 2021 ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung mit erheblicher Verringerung der Abstandflächentiefe (0,4 H) in Kraft getreten. Durch die erlassene Abstandflächensatzung der Gemeinde werden die Situierungen der Gebäude auf dem Grundstück nicht eindeutig geregelt.

 

Daher beschließt der Bau- und Ortsplanungsausschuss die Bauräume in den Bebauungsplänen Nr. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ und Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ zu belassen und diese in den jeweiligen anhängigen und zukünftigen Änderungen zu überarbeiten und anzupassen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit einer entsprechenden Anpassung beauftragt.