Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Ernennungsurkunde

 

 

ERNENNUNGSURKUNDE

 

 

Frau Gabriele Heinzl

 

wird gem. § 4 AVPStG

 

mit Wirkung vom 8. Dezember 2021

 

zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Tutzing

 

auf jederzeitigen Widerruf

ernannt.

 

Die Ernennung ergeht aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom

7. Dezember 2021