Sitzung: 07.12.2021 GR/2021/12/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Ernennungsurkunde
ERNENNUNGSURKUNDE
Frau Gabriele Heinzl
wird gem. § 4 AVPStG
mit Wirkung vom 8. Dezember 2021
zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtes Tutzing
auf jederzeitigen Widerruf
ernannt.
Die Ernennung ergeht aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom
7. Dezember 2021