Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 05. November 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Aufgrund der Lage des Baugrundstückes im Landschaftsschutzgebiet wird höchstvorsorglich

einer entsprechenden Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt.

 

Weiterhin wird einer Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung dahingehend

zugestimmt, dass die beantragte Doppelgarage mit Flachdach ausgeführt werden kann.