Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach TOP 5 behandelt.

 

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12. August 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Weiterhin werden folgende Befreiungen erteilt:

 

-       Befreiung von der Festsetzung A 3 c) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße / Bockmayrstraße“, hinsichtlich der beantragten Höhen.

 

-       Befreiung von der Festsetzung A 2. des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße / Bockmayrstraße“, für die Überschreitung des Bauraumes durch die Kellertreppe.

-       Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung in Bezug auf die Dachform der Fahrradgarage (Flachdach anstatt Satteldach).