Sitzung: 23.11.2021 BOA/2021/11/23
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach TOP 5 behandelt.
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12. August 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Weiterhin werden folgende Befreiungen erteilt:
- Befreiung von der Festsetzung A 3 c) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße / Bockmayrstraße“, hinsichtlich der beantragten Höhen.
- Befreiung von der Festsetzung A 2. des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr-Straße / Bockmayrstraße“, für die Überschreitung des Bauraumes durch die Kellertreppe.
- Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung in Bezug auf die Dachform der Fahrradgarage (Flachdach anstatt Satteldach).