Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 26. Oktober 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird eine Befreiung von der Festsetzung 4.2 (Dachform auf den Garagen Sattel oder Pultdach) und von der Festsetzung 7.2 (die maximal zulässige Wandhöhe der Garagen von 2,50 m) erteilt.