Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 26. Oktober 2021 wird das gemeindlich Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Durch die stark hervortretende Tiefgarage wird das Grundstück zu stark versiegelt,

Die Haupt-GR entspricht nach Auffassung der Gemeinde Tutzing nicht dem § 34 BauGB,

da auf der Tiefgarage eine Terrasse angeordnet wird, die der Haupt-GR zuzurechnen ist.