Sitzung: 23.11.2021 BOA/2021/11/23
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Soweit die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Realisierung der Gebäude innerhalb der Baumgruppen als möglich erachtet, wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Kanzlei ASD einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
Dieser soll sowohl die Kostenübernahme für die Bauleitplanung, als auch den
Haftungsausschluss seitens der Gemeinde für die Situierung der Gebäude in
den Baumgruppen enthalten. Der Gemeinde dürfen im Rahmen der
Bauleitplanung keine haftungsrechtlichen oder sonstigen Nachteile entstehen.