Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende städtebaulichen Ziele für künftige Änderungen in den Bebauungsplänen Nr. 45/46 „Tutzing Nordwest“ festzulegen, dies soll bereits bei der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ als „Musterplan“ erfolgen.

 

- Erhöhung der GRZ auf max. 0,19.

- Maximale Summe der der berg- und talseitigen Wandhöhe auf 15 m.

 

Die städtebaulichen Ziele sind planerische Grundlage vorbehaltlich der Einhaltung baurechtlicher Anforderungen und der Berücksichtigung von besonderen Anforderungen des Einzelfalls. Bestehende Baurechte sollen unberührt bleiben.