Sitzung: 09.11.2021 GR/2021/11/09
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
- Erhöhung der GRZ auf
max. 0,19.
- Maximale Summe der der berg- und
talseitigen Wandhöhe auf 15 m.
Die städtebaulichen Ziele sind planerische Grundlage vorbehaltlich der
Einhaltung baurechtlicher Anforderungen und der Berücksichtigung von besonderen
Anforderungen des Einzelfalls. Bestehende Baurechte sollen unberührt bleiben.