Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Die Gemeinde Tutzing beabsichtigt die Vorbereitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen mit dem Ziel, ein Sanierungsgebiet im Bereich von Tutzing festzulegen.

 

Folgende städtebaulichen Missstände werden vorläufig u.a. festgestellt:

 

  • drohender Funktionsverlust im Ortskern entlang der Hauptstraße, der Hallberger Allee sowie im Bereich des Bahnhofs durch Leerstände oder bevorstehende Geschäftsaufgabe (z.B. Anton Müller KG)
  • Sanierungsbedarf ortsbildprägender privater Gebäude (Andechser Hof, Empfangsgebäude Bahnhof) und kommunaler Gebäude (Thomahaus)
  • geringe Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum bzw. Mangel an kleinen Mietwohnungen
  • unzureichende Gestaltung des öffentlichen Raums im Ortskern und entlang der Hauptstraße Tutzings sowie Sanierungsbedarf in Teilbereichen der öffentlichen Uferabschnitte; Mangel an öffentlichen Toiletten
  • unattraktive innerörtliche Fuß- und Radwegeverbindungen sowie unzureichende Barrierefreiheit
  • unzureichende Leistungsfähigkeit des bestehenden Feuerwehrhauses; den heutigen Normen und Ansprüchen gemäßer Ersatzbau wird benötigt
  • keine geeigneten (großflächigen) Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen durch Verlust von bestehenden Traditionsorten wie Gastwirtschaften mit Saal

 

Handlungsbedarf besteht dementsprechend v.a. in den folgenden Schwerpunktbereichen:

 

  1. Förderung der öffentlichen Räume im Bereich Hauptstraße:

·         Maßnahme: Wiederbelebung der Funktionen und der Qualität der öffentlichen Freibereiche: Neugestaltung und Schaffung einer öffentlichen Platzsituation im Bereich der Einmündung Hauptstr./Leidlstr./Marienstraße

·         Maßnahme: Einheitliches bzw. einer Gestaltungsnorm unterliegendes Stadtmobiliar (Sitzbänke, Fahrradständer, Mülleimer, Beleuchtung) sowie der Möblierung auf Freischankbereichen

 

  1. Förderung der Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden bzw. Grundstücken:

·         Baumaßnahme: Sanierung und Überführung in eine öffentliche Nutzung des Anwesens Graf-Vieregg-Straße Hausnr. 12 (Thomahaus)

·         Baumaßnahme: gemeinsame Platzgestaltung und Aufwertung im Vorbereich zu Hausnr. 12 (Thomahaus) mit Ortsmuseum Tutzing und Thomaplatz

·         Baumaßnahme: bauliche Sanierung der Bastionsmauer im Uferbereich östlicher Bleicherpark

·         Baumaßnahme: Neubau eines Feuerwehrhauses mit entsprechenden Freiflächen, Oskar-Schüler-Straße 2 und 2a

 

Vorläufige städtebauliche Entwicklungsziele der Gemeinde:

 

  • Erhalt der ortsbildprägenden Gebäude, Baumbestände, Grünstrukturen und Freiflächen
  • Wiederbelebung und wo möglich Freilegung der verrohrten innerörtlichen Bachläufe 
  • städtebauliche Neuordnung und Entwicklung des Bahnhofsareals, westl. und östl. der Bahngeleise mit Gewerbe und kommunalem (sozialgebundenem) Wohnungsbau
  • Stärkung und Aufwertung der zentralen Wegebeziehung vom „Bahnhof zum See“

 

Umgriff der VU für das Programmjahr 2022

Maßnahmenplan für das Programmjahr 2022

 

 

 

 

Folgende Beschlüsse werden gefasst:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen entsprechend §141 BauGB für das dargestellte Untersuchungsgebiet (siehe Karte „Umgriff VU“) einzuleiten sowie die Bekanntmachung nach § 141 Abs. 3 BauGB zu tätigen.

 

mehrheitlich beschlossen         Ja: 16    Nein: 2          anwesend: 18

 

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen und den Mittelbedarf für 2022 und die Folgejahre darzustellen (siehe Anlage „Bedarfsmeldung“).

 

mehrheitlich beschlossen         Ja: 16    Nein: 2          anwesend: 18

 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Leistungsbild für die Erarbeitung des ISEK zu erstellen und das Vergabeverfahren unter Einbeziehung des Gemeinderates hierzu einzuleiten.

 

mehrheitlich beschlossen         Ja: 16    Nein: 2          anwesend: 18