Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Herr Gemeinderat Bernd Pfitzner verlässt die Sitzung

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende Satzung:

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen vom 11. Juni 2015, geändert durch Satzung vom 09. Juli 2020, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

-       Vierter Spiegelstrich: nach dem Wort „Brahmspromenade“ wird „(Anlage 1)“ eingefügt

-       Neunter Spiegelstrich: nach den Worten „Bagneres-de-Bigorre Park“ wird „(Anlage 2)“ eingefügt

 

  1. § 2 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

-       Buchst. l i.: nach den Worten „bis 19:00 Uhr“ wird „; Anlage 1“ eingefügt

-       Buchst. l ii.: nach den Worten „Bagneres-de-Bigorre Park“ wird „(Anlage 2)“ eingefügt

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gemeinde Tutzing,

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin