Sitzung: 09.11.2021 GR/2021/11/09
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Herr Gemeinderat Bernd Pfitzner verlässt die Sitzung
Beschluss:
Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende Satzung:
2. Satzung zur
Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen vom
11. Juni 2015, geändert durch Satzung vom 09. Juli 2020, wird wie folgt
geändert:
- § 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
-
Vierter
Spiegelstrich: nach dem Wort „Brahmspromenade“ wird „(Anlage 1)“ eingefügt
-
Neunter
Spiegelstrich: nach den Worten „Bagneres-de-Bigorre Park“ wird „(Anlage 2)“
eingefügt
- § 2 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
-
Buchst.
l i.: nach den Worten „bis 19:00 Uhr“ wird „; Anlage 1“ eingefügt
-
Buchst.
l ii.: nach den Worten „Bagneres-de-Bigorre Park“ wird „(Anlage 2)“ eingefügt
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Tutzing,
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin