Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für die Fl. Nrn. 447, 413/Teil, 413/17, 447/4 und 413/80 Gemarkung Tutzing, für den Bereich des Bahnhofes, des Bahnhofsvorplatzes, der „alten Post“ und des Pavillons.

 

Mit der Ausarbeitung der Satzung wird die Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dablstein und Herr Stadtplaner Büscher beauftragt.

 

Der Gemeinderat überträgt das gesamte Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.