Sitzung: 14.09.2021 GR/2021/09/14
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende
- Satzung zur Änderung der Satzung über
die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde
Tutzing
-FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG-
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. Seite 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19.02.2021 (GVBl. Seite 40), folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 24.11.2020 wird wie folgt geändert:
- In § 7 Abs. 1 wird der Betrag „200,00 €“ durch „196,35 €“ und der Betrag „43,00 €“ durch den Betrag „41,65 €“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Tutzing
XX.XX.2021
Erste Bürgermeisterin
Marlene Greinwald