Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende

 

  1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing

-FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG-

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. Seite 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19.02.2021 (GVBl. Seite 40), folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 24.11.2020 wird wie folgt geändert:

  1. In § 7 Abs. 1 wird der Betrag „200,00 €“ durch „196,35 €“ und der Betrag „43,00 €“ durch den Betrag „41,65 €“ ersetzt.

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gemeinde Tutzing

XX.XX.2021

 

 

Erste Bürgermeisterin

Marlene Greinwald