Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

1.1  Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Dr. Franz Matheis gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit der Kreisbrandinspektion Starnberg, die Wahl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Traubing.

Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

einstimmig beschlossen:   Ja: 17   Nein: 0   Anwesend: 18   Befangen: 1

 

 

 

1.2  Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Andreas Ott gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit der Kreisbrandinspektion Starnberg, die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Traubing.

Das Amt des stellvertretenden Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.