Sitzung: 14.09.2021 GR/2021/09/14
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
1.1 Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn
Dr. Franz Matheis gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit der
Kreisbrandinspektion Starnberg, die Wahl zum Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Traubing.
Das Amt des Kommandanten wird gem. Art.
8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des
Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.
einstimmig beschlossen: Ja: 17
Nein: 0 Anwesend: 18
Befangen: 1
1.2 Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn
Andreas Ott gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit der Kreisbrandinspektion
Starnberg, die Wahl zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen
Feuerwehr Traubing.
Das Amt des stellvertretenden
Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der
Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit
Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und
Pflichten übertragen.