Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 08. Juni 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Aufgrund der Lage des Baugrundstückes im Landschaftsschutzgebiet wird höchstvorsorglich einer entsprechenden Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt.

 

Weiterhin wird einer Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung dahingehend zugestimmt, dass die beantragte Doppelgarage mit Flachdach ausgeführt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Nach Auffassung der Gemeinde Tutzing befindet sich das gegenständliche Gebäude im planungsrechtlichen Innenbereich, da es an nahezu drei Seiten umbaut ist. Das bestehende Gebäude wurde rechtmäßig errichtet.

 

Das nördliche Gebäude Höhenrieder Weg 7 ist noch weiter östlich gelegen als das betreffende Gebäude. Der geplante Anbau soll nur nach Süden und Westen, zum Innenbereich hin, erfolgen.

 

Ein vergleichbarer Anbau samt Aufstockung wurde für das Gebäude Bernrieder Straße 37 in kürzerer Vergangenheit genehmigt. Dieses Vorhaben liegt deutlich weiter im Landschaftsschutzgebiet und kann als Präzedenzfall herangezogen werden.

 

Der Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung konnte zugestimmt werden, da dadurch das Nebengebäude untergeordnet wirkt.