Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 03. Juli 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die gestellten Fragen werden mit „Ja“ beantwortet.

 

Geleichzeitig wird den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Im Ried“ hinsichtlich der Baugrenzen, der Baulinien, der Geschossigkeit und der Dachneigung zugestimmt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt einer Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung dahingehend zu, dass die Garage mit einem Flachdach anstatt Satteldach versehen werden kann, da dadurch das Nebengebäude untergeordnet wirkt und eine „Riegelbildung“ verhindert wird.

 

 

Begründung:

 

Die Kubatur des beantragten Gebäudes entspricht der Eigenart der näheren Umgebung.

 

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Im Ried“ bestehen mehrere genehmigte Gebäude, die die Baulinien und Baugrenzen überschreiten.

 

Weiterhin bestehen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mindestens drei Gebäude, deren Geschossigkeit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Für diese Bauvorhaben liegen jeweils entsprechende Baugenehmigungen vor. 

 

Die Gemeinde Tutzing sieht hierin Bezugsfälle für das gegenständliche Bauvorhaben.

 

Aus Sicht der Gemeinde Tutzing sind die Garagen im Bebauungsplan nicht festgesetzt, so dass die einschlägigen Regelungen der BayBO Anwendung finden, die im vorliegenden Fall eingehalten sind. Für das beantragte Flachdach ist seitens des Ausschusses einer Befreiung zugestimmt worden.