Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 05. Juli 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Die Erschließungssituation des Hinterliegergrundstückes erscheint problematisch. Die geplante Zuwegung ist sehr schmal und wird durch schützenswerte Bäume, die ein bachbegleitendes Grün darstellen, zum Teil versperrt.

 

Weiterhin wird befürchtet, dass durch schwere Baumaschinen und Baufahrzeuge der Uferbereich des Gewässers III. Ordnung „Martelsgraben“ in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

 

Soweit eine Zufahrt über den nordwestlichen Bereich erfolgen soll, ist zunächst darzustellen und nachzuweisen, dass die Bäume und deren Wurzelwerk keine Schädigung durch die Erschließung und den Fahrverkehr erfahren und der Uferbereich nicht beeinträchtigt wird.

 

Eine Baustelleneinrichtung und die Baustellenerschließung über den nordwestlichen Bereich, erscheint dem Ausschuss nicht möglich. Hier ist mit dem Bauwerber abzuklären, ob die Baustellenzufahrt im südlichen Bereich erfolgen kann, was die Beseitigung des bestehenden Carports zur Folge hätte.