Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 24. Juni 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird der beantragten Abweichung von Art. 6 Abs. 3 Nr. 3 BayBO und von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Tutzing hinsichtlich der im westlichen Bereich überlappenden Abstandsflächen zugestimmt. Die brandschutzrechtlichen Bestimmungen sind eingehalten, Nachbarn werden durch die Befreiung nicht beeinträchtigt.