Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing beschließt folgende Satzung:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert, und Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert, folgende Satzung:

 

§ 1

Gebührenpflicht

 

Die Gemeinde Tutzing erhebt für die Nutzung, sonstige Nebenkosten, wie Heizung, Strom- und Wasserverbrauch, sowie Reinigungskosten der in § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing genannten Sporteinrichtungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

Schuldner/in der nach dieser Satzung zu entrichtenden Gebühren sind alle Nutzer/innen der nach § 2 der Benutzungssatzung zu dieser Satzung genannten Sporteinrichtungen.

 

§ 3

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld für den regelmäßig gebuchten Trainings- bzw. Kursbetrieb

 

  1. Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn der Nutzung der Sporthalle.
  2. Die abzurechnende Nutzungsdauer beträgt 16 (Zeitraum: nach den Herbstferien bis vor den Osterferien) oder 38 Wochen (Zeitraum: nach den Sommerferien bis zu den Sommerferien).
  3. Die Zeiten, in denen eine Nutzung der Würmseehalle oder des Würmseestadions in den Ferien erfolgt, werden entsprechend dem Stundensatz der Dauernutzung abgerechnet.
  4. Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober.
  5. Die Gebühren werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheids fällig.

 

§ 4

Zusätzlich anfallende Gebühren und Informationen für Veranstaltungen

 

  1. Bei Veranstaltungen in der Würmseehalle, bei der Gäste den Hallenbereich mit Straßenschuhen betreten, wird ein entsprechender Schutzboden verlegt. Für diesen Schutzboden wird folgende Pauschalgebühr fällig:

-          Für Tutzinger Vereine usw. 300 Euro

-          Für sonstige Benutzer 600 Euro

  1. Als Sicherheitsleistung für evtl. Gebäude- und Inventarschäden, außergewöhnlicher Verschmutzung oder Ersatzbeschaffung von Mobiliar und Ausstattungen in den Hallen/Hallenteilen, kann je nach Veranstaltung, neben den Gebühren eine Kaution von mindestens 200 Euro erhoben werden.
  2. Gebühren und Kaution werden spätestens 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung fällig.
  3. Die Gebühren enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
  4. Wird eine Veranstaltung spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter/ von der Veranstalterin oder Benutzer/in abgesagt, werden pauschal 10 % der Grundgebühr als Bearbeitungsgebühr fällig. Bei späterer Absage ist die volle Gebühr fällig.

 

§ 5

Gebührenhöhe

 

5.1 Gebühren für den regelmäßig gebuchten Trainings- bzw. Kursbetrieb

 

5.1.1     Grundschule Traubing

5.1.1.1 Halle Grundschule Traubing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

1,50 € je Stunde

3,00 € je Stunde

Sonstige

7,50 € je Stunde

7,50 € je Stunde

 

5.1.1.2 Rasenspielfeld bei der Grundschule Traubing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

0,00 €

0,00 €

Sonstige

Kostenrahmen von 100 € bis 1.000 € je nach Veranstaltung

 

5.1.2     Halle Grund- und Mittelschule Tutzing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

2,50 € je Stunde

5,00 € je Stunde

Sonstige

13,50 € je Stunde

13,50 € je Stunde

 

5.1.3     Würmseehalle / Würmseestadion

5.1.3.1 Halle / Gymnastikraum

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

5,00 € je Stunde/Hallenteil

7,50 € je Stunde/Hallenteil

Schulen (außer gemeindl. Schulen)

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

Sonstige

25,00 € je Stunde/Hallenteil

25,00 € je Stunde/Hallenteil

 

5.1.3.2 Würmseestadion

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

0,00 €

0,00 €

Schulen (außer gemeindl. Schulen)

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

Sonstige

Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung

5.2 Gebühren für Veranstaltungen

 

5.2.1     Hallen Grundschule Traubing und Grund- und Mittelschule Tutzing

Kinder / Jugendliche

Erwachsene

Gebührenrahmen von 25,00 € bis 250,00 € je Stunde

 

5.2.2     Würmseehalle

Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen ohne Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 80 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 50 €/Tag

 

Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen mit Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag

 

Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine ohne Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag

 

Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine mit Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 180 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 150 €/Tag

 

Sonstige Veranstaltungen, wie z.B. Messen, Ausstellungen, Konzerte:

-          Kostenrahmen von 100,00 € bis 1.000 € je Hallenteil

 

5.2.3     Würmseestadion

Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung

 

 

§ 6

Gebührenbefreiung

 

Über Gebührenbefreiung oder Gebührenreduzierung entscheidet die Gemeindeverwaltung nach schriftlicher Antragstellung durch den Benutzer/die Benutzerin.

 

§ 7

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Turnhallen der Gemeinde Tutzing vom 17. September 2019 außer Kraft.

 

Gemeinde Tutzing,

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin