Sitzung: 27.07.2021 GR/2021/07/27
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Beschluss:
Der Gemeinderat Tutzing beschließt folgende Satzung:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des
Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt
durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert, und Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert,
folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht
Die Gemeinde Tutzing erhebt für die Nutzung,
sonstige Nebenkosten, wie Heizung, Strom- und Wasserverbrauch, sowie
Reinigungskosten der in § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Benutzung der
Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing genannten Sporteinrichtungen Gebühren
nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Schuldner/in der nach dieser Satzung zu
entrichtenden Gebühren sind alle Nutzer/innen der nach § 2 der
Benutzungssatzung zu dieser Satzung genannten Sporteinrichtungen.
§ 3
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld für
den regelmäßig gebuchten Trainings- bzw. Kursbetrieb
- Die Gebührenschuld entsteht mit dem
Beginn der Nutzung der Sporthalle.
- Die abzurechnende Nutzungsdauer beträgt
16 (Zeitraum: nach den Herbstferien bis vor den Osterferien) oder 38
Wochen (Zeitraum: nach den Sommerferien bis zu den Sommerferien).
- Die Zeiten, in denen eine Nutzung der
Würmseehalle oder des Würmseestadions in den Ferien erfolgt, werden
entsprechend dem Stundensatz der Dauernutzung abgerechnet.
- Die Abrechnung und Rechnungsstellung
erfolgt jeweils am Ende des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober.
- Die Gebühren werden 14 Tage nach
Zustellung des Gebührenbescheids fällig.
§ 4
Zusätzlich anfallende Gebühren und Informationen
für Veranstaltungen
- Bei Veranstaltungen in der Würmseehalle,
bei der Gäste den Hallenbereich mit Straßenschuhen betreten, wird ein
entsprechender Schutzboden verlegt. Für diesen Schutzboden wird folgende
Pauschalgebühr fällig:
-
Für Tutzinger Vereine usw. 300 Euro
-
Für sonstige Benutzer 600 Euro
- Als Sicherheitsleistung für evtl. Gebäude-
und Inventarschäden, außergewöhnlicher Verschmutzung oder
Ersatzbeschaffung von Mobiliar und Ausstattungen in den
Hallen/Hallenteilen, kann je nach Veranstaltung, neben den Gebühren eine
Kaution von mindestens 200 Euro erhoben werden.
- Gebühren und Kaution werden spätestens
14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung fällig.
- Die Gebühren enthalten die jeweils
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Wird eine Veranstaltung spätestens 8
Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter/ von der Veranstalterin
oder Benutzer/in abgesagt, werden pauschal 10 % der Grundgebühr als
Bearbeitungsgebühr fällig. Bei späterer Absage ist die volle Gebühr
fällig.
§ 5
Gebührenhöhe
5.1 Gebühren für den regelmäßig gebuchten
Trainings- bzw. Kursbetrieb
5.1.1
Grundschule Traubing
5.1.1.1 Halle Grundschule
Traubing
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Tutzinger Vereine, Verbände usw. |
1,50 € je Stunde |
3,00 € je Stunde |
Sonstige |
7,50 € je Stunde |
7,50 € je Stunde |
5.1.1.2 Rasenspielfeld bei der
Grundschule Traubing
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Tutzinger Vereine, Verbände usw. |
0,00 € |
0,00 € |
Sonstige |
Kostenrahmen von 100 € bis 1.000 € je nach Veranstaltung |
5.1.2
Halle Grund- und Mittelschule Tutzing
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Tutzinger Vereine, Verbände usw. |
2,50 € je Stunde |
5,00 € je Stunde |
Sonstige |
13,50 € je Stunde |
13,50 € je Stunde |
5.1.3
Würmseehalle / Würmseestadion
5.1.3.1 Halle / Gymnastikraum
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Tutzinger Vereine, Verbände usw. |
5,00 € je Stunde/Hallenteil |
7,50 € je Stunde/Hallenteil |
Schulen (außer gemeindl. Schulen) |
tatsächlich errechneter Stundensatz |
tatsächlich errechneter Stundensatz |
Sonstige |
25,00 € je Stunde/Hallenteil |
25,00 € je Stunde/Hallenteil |
5.1.3.2 Würmseestadion
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Tutzinger Vereine, Verbände usw. |
0,00 € |
0,00 € |
Schulen (außer gemeindl. Schulen) |
tatsächlich errechneter Stundensatz |
tatsächlich errechneter Stundensatz |
Sonstige |
Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung |
5.2 Gebühren für Veranstaltungen
5.2.1
Hallen Grundschule Traubing und Grund- und
Mittelschule Tutzing
Kinder / Jugendliche |
Erwachsene |
Gebührenrahmen von 25,00 € bis 250,00 € je
Stunde |
5.2.2
Würmseehalle
Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen ohne Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 80 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 50 €/Tag |
Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen
mit Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag |
Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine ohne Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag |
Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine mit Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 180 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 150 €/Tag |
Sonstige Veranstaltungen, wie z.B. Messen, Ausstellungen, Konzerte: -
Kostenrahmen von 100,00 € bis 1.000 € je
Hallenteil |
5.2.3
Würmseestadion
Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach
Veranstaltung |
§ 6
Gebührenbefreiung
Über Gebührenbefreiung
oder Gebührenreduzierung entscheidet die Gemeindeverwaltung nach schriftlicher
Antragstellung durch den Benutzer/die Benutzerin.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am
01.09.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Turnhallen der Gemeinde Tutzing vom 17.
September 2019 außer Kraft.
Gemeinde Tutzing,
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin