Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Teilbebauungsplan 10 „Reiserbergweg/Beisele-/Bockmayrstraße“ in die Teilbebauungspläne 10.1 „Zwischen Reiserbergweg und Bockmayrstraße“ (bisheriger Bereich GRZ 0,17) und 10.2 „Zwischen Bahnlinie und Reiserbergweg“ (bisheriger Bereich GRZ 0,15) zu teilen.

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 10.1 „Zwischen Reiserbergweg und Bockmayrstraße“. 

 

Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

Das gesamte Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.