Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, aus der Benennung des Bebauungsplanes aus Datenschutzgründen die Bezeichnung „Frey-Grundstück“ zu streichen und lediglich die jeweiligen Flurnummern der Geltungsbereiche aufzuführen.

 

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für den Bereich der Fl. Nrn. 281, 281/2, 281/6, 281/8, 281/10, 281/12 und 281/7, Gemarkung Tutzing.

 

Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

Das gesamte Bebauungsplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Haftungsproblematik der Baumwurfgefahr für die unter den Bäumen geplanten Gebäuden zu klären. Der Gemeinde Tutzing dürfen hierdurch keine Nachteile entstehen.