Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufteilung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 1 in die Teilbereiche 1.1 für das Gebiet der Fl. Nr. 95/1 und  Teilbereich 1.2 für die verbleibenden Flurstücke im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes 1.

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 1.1 für den Bereich der Fl. Nr. 95/1 der Gemarkung Tutzing.

 

Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Herr Prof. Burgstaller und Frau Treiber werden beauftragt, den Planungsverband in städteplanerischer und landschaftsplanerischer Hinsicht zu beraten.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird nicht übertragen und bleibt zur weiteren Bearbeitung beim Gemeinderat.  

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren von Anfang an juristisch begleiten zu lassen. Dabei ist m.u. zunächst zu prüfen, ob für die gegenständliche Bebauungsplanänderung vorrangig ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Durchführungsvereinbarung und städtebaulichem Vertrag zielführend erscheint.

 

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.