Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12. April 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

 

Begründung:

 

Das beantragte Vorhaben fügt sich aufgrund der großen Grundfläche nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. In der näheren Umgebung ist kein Gebäude vorhanden, das die beantragte Grundfläche in Verbindung mit der Kubatur aufweist. Ausnahmen hiervon bilden das Benedictus-Krankenhaus und das Gebäude des „ehemaligen Andechser Hofes“. Beim Krankenhaus handelt es sich um einen Sonderbau mit besonderer Nutzung. Der „ehemalige Andechser Hof“ ist zu weit entfernt und eher der ersten Bauzeile entlang der Hauptstraße zuzuordnen.