Sitzung: 29.06.2021 BOA/2021/06/29
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die in der Bauvoranfrage vom 12. April 2021 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Lfd. Nr. |
Frage |
Antwort |
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1. |
Ist ein Anbau durch z.B. Familienzuwachs oder Pflege der Eltern generell zulässig? |
Ja |
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2. |
Der Anbau soll im Süden Richtung Straße erfolgen. Darf hierfür die Linie des bebaubaren Bereiches aus der Außenbereichssatzung überschritten werden? |
Nein |
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3. |
Ist die Grundfläche für einen Anbau beschränkt? |
Ja (Umfang wird vom LRA entschieden) |
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4. |
Ist die Geschossfläche bei einem Anbau beschränkt? |
Ja (Umfang wird vom LRA entschieden) |
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5. |
Falls Frage 3 mit “ja“ beantwortet wird, ist ein Anbau mit einer
Grundfläche von ca. 35m² zulässig? |
Nein (Wird vom LRA entschieden) |
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6. |
Dürfen zusätzliche Garagen errichtet werden? |
Nein |
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