Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die in der Bauvoranfrage vom 12. April 2021 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Lfd. Nr.

Frage

Antwort

 

1.

Ist ein Anbau durch z.B. Familienzuwachs oder Pflege der Eltern generell zulässig?

Ja

 

 

 

2.

Der Anbau soll im Süden Richtung Straße erfolgen. Darf hierfür die Linie des bebaubaren Bereiches aus der Außenbereichssatzung überschritten werden?

Nein

 

 

 

 

3.

Ist die Grundfläche für einen Anbau beschränkt?

Ja

(Umfang wird vom

LRA entschieden)

 

 

 

 

4.

Ist die Geschossfläche bei einem Anbau beschränkt?

Ja

(Umfang wird vom

LRA entschieden)

 

 

 

 

5.

Falls Frage 3 mit “ja“ beantwortet wird, ist ein Anbau mit einer Grundfläche von ca. 35m² zulässig?

 

Nein

(Wird vom LRA entschieden)

 

 

 

 

6.

Dürfen zusätzliche Garagen errichtet werden?

Nein