Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Gemeinderat lehnt die Bauvoranfrage zum Bau einer Dachterrasse auf dem Gebäude Am Höhenberg 8 a ab.

 

 

Begründung:

 

Durch die Brüstung der Dachterrasse wird die Wandhöhe des Gebäudes erhöht. Aus Sicht des Bau- und Ortsplanungsausschusses besteht in der näheren Umgebung kein Gebäude, das die notwendige Wandhöhe aufweist. Das vom Bauwerber als Bezugsobjekt herangezogene Gebäude auf der Fl. Nr. 456 kann aus Sicht der Gemeinde Tutzing nicht als Präzedenzobjekt dienen, da für die dort befindliche Dachterrasse nach Kenntnis der Gemeinde keine Baugenehmigung vorliegt.