Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 27. April 2021 für den Neubau einer ansonsten nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 8 BayBO, Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO und Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe e) BayBO verfahrensfrei zu errichtenden Grundstückszufahrt mit 6 m Breite und kleinere bauliche Anlagen in der Vorgartenzone wird zugestimmt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss erteilt diesbezüglich eine isolierte Befreiung von der Festsetzung 5.1 Vorgartenzone des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest - westlich der Traubinger Straße“, 2. Änderung Teilbebauungsplan 4 "Zwischen Benediktenweg & Böckelerstraße“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2021.